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Besitz und Konsum von Cannabis sind seit dem 1. April legal in Deutschland.

© Patrick Pleul/dpa

Rechtsverordnung wird nicht rechtzeitig fertig: Cannabis-Anbauvereine müssen in Berlin weiter warten

Laut Bundesgesetz dürfen sich ab Juli Cannabis-Anbauvereinigungen gründen. Doch die notwendige Rechtsverordnung für Berlin lässt auf sich warten. Die Grünen kritisieren eine „mutwillige Verzögerung“.

Für Cannabiskonsumenten in Berlin ist weiterhin unklar, wann und unter welchen Voraussetzungen sie sogenannte Cannabisclubs gründen können. Eine entsprechende Rechtsverordnung wird in Berlin aller Voraussicht nach nicht, wie vom Bund vorgegeben, ab dem 1. Juli in Kraft sein.

„Wir haben jetzt einen ersten Entwurf“, sagte Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Dieser soll am 27. Juni ressortübergreifend auf Ebene der Staatssekretäre diskutiert werden. Damit ist praktisch ausgeschlossen, dass die Verordnung Anfang Juli kommt.

Der Konsum sowie der private Anbau und Besitz von Cannabis ist in Deutschland seit April unter bestimmten Voraussetzungen legal. Das entsprechende Gesetz passierte am 22. März den Bundesrat.

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Das Cannabisgesetz regelt außerdem, dass ab dem 1. Juli Anbauvereinigungen gegründet werden können. Das angebaute Cannabis darf nur an die Mitglieder abgegeben werden. Für die Umsetzung der dafür geltenden Regeln – unter anderem für die Genehmigungen der Vereinigungen – sind die Bundesländer zuständig.

Czyborra kritisiert „extrem kurze Zeitschiene“ seitens des Bundes

Gesundheitssenatorin Czyborra verwies auf eine „extrem kurze Zeitschiene“, aufgrund derer „Umsetzungsdefizite“ beim Cannabisgesetz nicht ausgeschlossen werden können. Dies sei von den Ländern vorab auch „entsprechend kritisiert“ worden. Zudem gebe es großen Abstimmungsbedarf mit verschiedenen Verwaltungen und insbesondere mit dem Land Brandenburg.

Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, lässt diese Argumente nicht gelten. „Es war lange klar, was auf die Länder zukommt“, sagte er dem Tagesspiegel. Die rechtlichen Voraussetzungen seien bereits im Gesetz normiert. Franco bescheinigte Czyborras Gesundheitsverwaltung „Desinteresse“. Dass immer noch nicht klar sei, welche Behörde überhaupt für die Anträge der Anbauvereine zuständig ist, sei eine „mutwillige Verzögerung“.

Das Land Brandenburg gab am Mittwoch bekannt, dass das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit für die Anbauvereine zuständig sei. Die entsprechende Rechtsverordnung soll fristgerecht Ende Juni in Kraft treten.

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